Jeder Studienbewerber in Deutschland muss einen Nachweis über seine Krankenversicherung erbringen.
Jeder, der studieren will muss einen Nachweis über die eigene Krankenversicherung erbringen. Grundsätzlich ist es so, dass zu anfang des Studiums die meisten gesetzlich versicherten Studenten über die Familienversicherung der Eltern mitversichtert sind. Diese Mitversciehrung kann unter Umständen bis zur vollendung des 25ten Lebensjahres bestehen bleiben. Für alle diejenigen, die einmal Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, wird die Altersgrenze um die entsprechende Dienstzeit hinaufgesetzt. Wenn das bei dir der Fall ist, dann musst du keinen eigenen Krankenkassenbeitrag zahlen und dich auch nicht selbst krankenverichern.
Verdient jedoch ein Student monatlich mehr als 345 EUR, so muss er sich selbst Krankenversichern auch wenn er noch nicht 25 ist. Absolvierte man vor dem Studium eine Ausbidlung ist man auch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Erfüllt man jedoch Alters- und Einkommensvoraussetzungen so kann man wieder in die Familienversicherung der Eltern zurückzukehren, oder in der eigenen Krankenversicherung zu bleiben und selbst Beiträge zahlen. Hierbei ist der Rückwechsel in die elterliche Versicherung für Werksstudenten schwerlich möglich.
Für die studentische Krankenversicherung ibt es keine Einkommensgrenze, sondern eine Grenze in der Arbeitszeit, dem Alter und der Studiendauer. Ihr dürft während des Semester regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit darf das auch mehr sein. Des weiteren ist man nur bis einschließlich zum 14. Semester versichert. Darüber hinaus erlischt die Versicherung nach dem ersten Semester in dem man 30 Jahre alt geworden ist.
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